Einstellung Strafverfahren | Staatsanwaltschaft
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Beschluss vom 28. April 2025BEK 2025 18MitwirkendKantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In SachenA.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft, 3. Abteilung, Postfach 128, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt E.________,betreffendEinstellung Strafverfahren(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 21. Januar 2025, SU 2023 7461);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Die Staatsanwaltschaft führt gegen den Beschuldigten eine Strafuntersuchung wegen Urkundenfälschung eines angeblich am 16. Juni 2021 durch ihn und die Privatklägerin unterzeichneten „Garantievertrags“ im Zusammenhang einer Lieferung von 5 Liter eines Konzentrats für 25’000’0000 Liter Treib- oder Brennstoff zur Besicherung eines Darlehens (U-act. 8.5.002). Mangels objektiver Beweise und Erfolgsaussichten eines Handschriftengutachtens stellte die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung ein, weil die Aussagen des die Vorwürfe vollumfänglich bestreitenden Beschuldigten denjenigen der Privatklägerin diametral entgegenstünden und keine Aussage glaubhafter als die andere erscheine. Die Privatklägerin beschwert sich beim Kantonsgericht gegen die Einstellung. Sie beantragt deren Aufhebung und die Weiterführung der Strafuntersuchung sowie bestimmte Beweiserhebungen. Die Staatsanwaltschaft verlangt unter Verzicht auf eine Beschwerdevernehmlassung, die Beschwerde sei kostenpflichtig abzuweisen (KG-act. 4). Der Beschuldigte beantragt mit der Beschwerdeantwort die Abweisung von Beschwerde und Verfahrensanträgen, soweit auf diese einzutreten sei (KG-act. 6). Dazu nahm die Beschwerdeführerin unaufgefordert Stellung (KG-act. 8).2.Die Beschwerdeführerin stützt ihre Beschwerdelegitimation auf
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.
In Sachen
A.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft, 3. Abteilung, Postfach 128, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt E.________,
betreffend
Einstellung Strafverfahren